Die neue EU-Produktsicherheitsverordnung (GPSR-Verordnung): Was Onlineshop-Betreiber wissen müssen

Die EU-Produktsicherheitsverordnung, auch bekannt als GPSR (General Product Safety Regulation), ist seit 2023 in Kraft und betrifft sowohl Hersteller als auch Händler, die Produkte in der EU verkaufen. Besonders Onlineshop-Betreiber müssen einige neue Anforderungen beachten, um die Vorgaben der GPSR-Verordnung zu erfüllen. In diesem Blogbeitrag erfahrt ihr, welche Produkte betroffen sind und worauf ihr achten müsst.

Worum geht es bei der GPSR-Verordnung?

Die EU-Produktsicherheitsverordnung (GPSR-Verordnung) ersetzt die alte EU-Richtlinie zur Produktsicherheit und sorgt dafür, dass nur sichere Produkte auf dem Markt angeboten werden. Die GPSR-Verordnung betrifft nicht nur die Hersteller, sondern auch die Händler, die Produkte verkaufen – also auch Onlineshops. Das Ziel der GPSR-Verordnung ist es, die Verbraucher vor gefährlichen Produkten zu schützen und die Pflichten der Händler zu erweitern.

Welche Produkte sind von der GPSR-Verordnung betroffen?

Die GPSR-Verordnung gilt für alle Produkte, die an Verbraucher verkauft werden, außer es gibt spezifischere Regelungen (wie zum Beispiel durch die Medizinprodukteverordnung oder die Maschinenrichtlinie). Besonders betroffen sind:

  • Haushaltsprodukte
  • Elektronikartikel
  • Spielwaren
  • Kleidung

Ausgenommen sind Produkte, die schon anderen speziellen EU-Vorschriften unterliegen. Wichtig ist auch, dass gebrauchte Produkte, die weiterverkauft werden, unter die GPSR-Verordnung fallen können.

Die GPSR-Verordnung gilt für alle Produkte, die ab dem 13. Dezember 2024 auf den Markt gebracht werden. Produkte, die vor diesem Datum in Verkehr gebracht wurden und den bisherigen Richtlinien entsprechen, dürfen weiterhin verkauft werden.

Welche Pflichten müssen Onlineshop-Betreiber laut GPSR-Verordnung beachten?

Als Onlineshop-Betreiber habt ihr einige Informationspflichten, die ihr erfüllen müsst, um die Vorgaben der GPSR-Verordnung einzuhalten. Hier sind die wichtigsten Punkte:

  1. Produktinformationen bereitstellen: Ihr müsst sicherstellen, dass alle wichtigen Informationen über die Sicherheit des Produkts für die Kunden verfügbar sind. Dazu gehören zum Beispiel der Name des Herstellers, Kontaktinformationen und Sicherheitshinweise.

  2. Nachvollziehbarkeit sicherstellen: Es muss jederzeit nachvollziehbar sein, woher die Produkte kommen und an wen sie verkauft wurden. Das hilft, Produkte im Falle von Sicherheitsproblemen zurückzuverfolgen.

  3. Meldung unsicherer Produkte: Wenn ihr merkt, dass eines eurer Produkte nicht sicher ist, müsst ihr das den zuständigen Behörden und möglicherweise auch den Kunden melden. Eine einfache Möglichkeit für Kunden, Sicherheitsprobleme zu melden, ist ebenfalls wichtig.

  4. Prüfung der Konformität: Stellt sicher, dass eure Produkte alle geltenden Sicherheitsanforderungen erfüllen. Das kann zum Beispiel durch CE-Kennzeichnungen und Gebrauchsanweisungen geschehen.

  5. Online-Kennzeichnungspflichten: Ab dem 13. Dezember 2024 müssen alle Produktangebote in eurem Onlineshop bestimmte Pflichtangaben enthalten, um den neuen Sicherheitsstandards der GPSR-Verordnung zu entsprechen. Diese Angaben umfassen zum Beispiel den Namen und die Kontaktinformationen des Herstellers sowie relevante Sicherheitshinweise. Stellt sicher, dass eure Online-Produktbeschreibungen entsprechend aktualisiert werden.

Praktische Tipps für Onlineshop-Betreiber zur Umsetzung der GPSR-Verordnung

Um die EU-Produktsicherheitsverordnung (GPSR-Verordnung) richtig umzusetzen, empfehlen wir folgende Schritte:

  • Regelmäßige Produktprüfungen: Prüft eure Produkte regelmäßig auf sicherheitsrelevante Informationen und darauf, ob sie die aktuellen Anforderungen der GPSR-Verordnung erfüllen.
  • Bestandsaufnahme durchführen: Ermittelt, welche eurer Produkte vor dem 13. Dezember 2024 in Verkehr gebracht wurden. Für diese Produkte gelten die bisherigen Kennzeichnungspflichten und sie müssen nicht umetikettiert werden.
  • Kommunikation mit Lieferanten: Stellt sicher, dass eure Lieferanten alle nötigen Sicherheitsdaten bereitstellen, damit ihr diese an eure Kunden weitergeben könnt.
  • Schulung eures Teams: Euer Team sollte über die aktuellen Anforderungen der GPSR-Verordnung informiert sein, damit sie Kundenfragen kompetent beantworten und im Falle von Problemen richtig reagieren können.
  • Produktangebote aktualisieren: Überprüft eure Online-Produktangebote und ergänzt die erforderlichen Informationen gemäß Artikel 19 der GPSR-Verordnung für alle relevanten Produkte.
  • Mitarbeiterschulung: Schulen Sie Ihr Team hinsichtlich der neuen Anforderungen, damit sie Kundenfragen kompetent beantworten und im Falle von Problemen richtig reagieren können.

Keine Rechtsberatung, aber gut informiert zur GPSR-Verordnung

Beachtet bitte, dass dieser Beitrag keine Rechtsberatung ist. Es ist wichtig, sich bei Fragen zur Umsetzung der GPSR-Verordnung an einen spezialisierten Anwalt zu wenden, um sicherzugehen, dass alle Anforderungen korrekt erfüllt werden. Wir haben uns auf die Inhalte von it-recht-kanzlei.de gestützt, um die wichtigsten Punkte der EU-Produktsicherheitsverordnung zusammenzufassen und euch einen Überblick zu geben.